(Abs. 2) „Das Betriebspersonal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach
mindestens einmal jährlich zu unterweisen über
die Lage und die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und –anlagen, …
die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand …“
➔ Das Betriebspersonal (alle) von Versammlungsstätten muss jährlich an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen!