Die Betriebshaftpflicht ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie schützt den Unternehmer und seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Die Versicherung prüft gestellte Forderungen und lehnt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche innerhalb des vereinbarten Deckungsumfangs.
Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebs resultieren kann. Darunter fallen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen aktiv schädigen, können auch Schäden durch Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu Forderungen führen. Hohe Schadenersatzansprüche können den Fortbestand der Firma gefährden. Einzelunternehmer und Freiberufler haften in der Regel auch mit ihrem Privatvermögen.
Dienstleistungsunternehmen benötigen oft eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht. Diese Unternehmen bieten beratende, begutachtende, prüfende, verwaltende und/oder aufsichtsführende Tätigkeiten für ihre Auftraggeber an. Der Schutz gegen echte Vermögensschäden ist wichtig, da Fehler am Vermögen des Kunden entstehen können.
Wer Produkte von außerhalb der EU importiert oder eine eigene Marke veröffentlicht, die von einem anderen Hersteller produziert wird, gilt als Quasi-Hersteller. Der Händler haftet für fehlerhafte Eigenschaften des Produkts und sollte daher die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitern.
Hersteller und Händler, deren Produkte einer gewerblichen Weiterverarbeitung unterliegen, haben besondere Haftungsrisiken. Diese Unternehmen benötigen eine erweiterte Produkthaftpflicht, die in der Regel optional eingeschlossen werden kann.