Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Ziel des Gesetzes ist die vereinfachte und richtige Entsorgung alter Elektrogeräte. Nach dem Gesetz sollen in Zukunft noch weniger Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) entsorgt werden, sondern getrennt gesammelt und umweltfreundlich verwertet werden. Des Weiteren hat das Gesetz zum Ziel ressourcenrelevante Metalle rückzugewinnen, die in vielen Geräten enthalten sind. Zusätzlich wird die Umwelt mit einer nachhaltigen Entsorgung geschont.