Die industrielle Verwendung von chemischen Substanzen und Flüssigkeiten birgt Gefahren für unser Grundwasser. Der Lebensraum »Gewässer« mit seiner vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt kann durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus seinem Gleichgewicht gebracht und zerstört werden. Aus diesem Grund macht der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Vorgaben zur richtigen, umweltfreundlichen Handhabung dieser Materialien.
Anwendungsbereiche: Abdichtung von Auffangwannen und Auffangräumen aus Stahlbeton. Diese Beläge sind mit Flurförderzeugen befahrbar. Solche Beschichtungen können im Innen- und im Außenbereich aufgebracht werden.
Beim Umgang mit diesen Stoffen wird nach bestimmten Handlungen unterschieden. Die Anforderungen an Anlagen differenzieren u.a. auch danach, ob es sich um sogenannte LAU - Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) oder HBV - Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden) handelt.
Wir sind Fachbetrieb nach WHG § 19 (Beschichtung von Auffangwannen und Räumen für Wasser gefährdende Flüssigkeiten) und haben einen gültigen Überwachungsvertrag mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH.