Regalanlagen und Lagereinrichtungen gelten nach Betriebssicherheitsverordung als Arbeitsmittel und müssen regelmäßig, mind. alle 12 Monate von einer befähigten, sachkundigen Person geprüft werden.
Feststellung von Beschädigungen
Bewerten von Schäden
Dokumentation
Aufzeigen von verbesserten Arbeitsabläufen
Instandsetzungen