Für 1 bis 3 Tonnen (120 oder 240 Liter)
Der Gesetzgeber schreibt eine getrennte Sammlung von organischem Nassmüll (Küchenabfälle, Speisereste usw.) vor. Dieser sollte zur Verhinderung des Fäulnisprozesses gekühlt zwischengelagert werden. Die Lagerung soll in einem eigens für Müllkühlung vorgesehenen Raum stattfinden.
Speziell für diesen Zweck haben wir unsere Nassmüllkühler entwickelt. Diese erhalten Sie in 6 verschiedenen Größen für bis zu 3 Mülltonnen (120 oder 240 Liter).