Die Vermessung langgestreckter Anlagen ist ein Verfahren zur Grenzregelung, das nach dem Neubau oder Umbau von Straßenabschnitten, Wegen, Bahnen, Gewässern und Dämmen angewendet wird. Sie dient der Anpassung der Grenzsituation an die neue Anlage.
Im Zuge der Vermessung wird der neue Ausbau mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke begangen und der neue Grenzverlauf verhandelt.