Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten

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Die Arbeitsstättenverordnung (§3), sowie die ASR V3 fordern Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte auf. Diese Vorgabe gilt sowohl beim Einrichten von Arbeitsstätten (z.B. Neubau), beim Betreiben (regelm. Nutzung), als auch bei Veränderungen/Umgestaltungen. Detaillierte Vorgaben liefern hier eine Vielzahl von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
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