Unterirdische Tankanlagen (Erdtanks) und unterirdische Tankanlagenteile sind generell alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen nach AwSV abnahmepflichtig. Zudem auch alle oberirdischen Tanks (Kellertanks und Batterietankanlagen) mit einem Nenninhalt über 10.000 Liter.
In Wasserschutzgebieten sind unterirdische Tanks alle 2,5 Jahre und oberirdische Tanks ab 1.000 Litern alle 5 Jahre prüfpflichtig.
Weiterhin sind prüfpflichtig: Alle Neutanks und alle wesentlichen Änderungen an Tankanlagen.
Beauftragen Sie bei uns jederzeit einen Sachverständigen, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Tankanlage in Ordnung ist oder Sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei der Versicherung brauchen.
Wir arbeiten mit mehreren Sachverständigen und Sachverständigenorganisationen zusammen und können Ihnen die Prüfung gerne vermitteln.