mit Betonfertigteilen
Grundleitfaden für den Fahrsilobau
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) ab 1.03.2010
Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Technische Regelwerke zur wassergefährdenden Stoffen (DWA-A 792 TRwS)
Individuelle Punkte sind jedoch noch mit dem Landkreis abzustimmen.
Bagatellgrenze
Fahrsilo bis 1.000 m³
Fahrsilo ab 1.000 m³
Erweiterung od. Neubau Fahrsilo bis 1.000 m³
bei Erweiterung mit unwesentlichen Änderungen bis 1.000 m³
Gär- Sickersaftbehälter bis 25 m³ Volumen
Beanspruchungsstufen
Fahrsilo bis 1.000 m³
Fahrsilo ab 1.000 m³
Beanspruchungsstufe A, Füllgutklasse 1 u. 2a: luft- u. wasserdichte Abdeckung des Fahrsilos nach Einbringen des Siliergutes, max. Höhe von 3,00 m des Futterstocks, mind. 250 g Trockenmasse pro kg Frischmasse (25 % TS)
A-/ AW-L und I-Form Fa. Uhrle
A-/ AW-L und I-Form Fa. Uhrle
Beanspruchungsstufe B, Füllgutklasse 2b u. 3: alle höhere Werte wie in Beanspruchungs Stufe A beschrieben
A-/ AW-L und I-Form Fa. Uhrle
A-/ AW-L und I-Form Fa. Uhrle
Baurechtliche Vorschriften
Fahrsilo bis 1.000 m³
Fahrsilo ab 1.000 m³
Anzeigepflicht bei Kreisverwaltungsbehörde
nein
ja: mindestens 6 Wochen vor dem Bau- oder Erweiterung melden
Überwachung und Abnahme durch Sachverständigen
nein
ja: Beauftragung eines Sachverständigen
Sonstige Produkte:
müssen alle eine Zulassung DIBt vorweisen
Fahrsilo bis 1.000 m³
Fahrsilo ab 1.000 m³
Entwässerung der Fahrsilo, Rohre, Rinnen (Trenn-) Schächte
Ausführung der Arbeiten nur von Fachfirma mit WHG-Zulassung
Ausführung der Arbeiten nur von Fachfirma mit WHG-Zulassung
Fugenabdichtung der Boden- und Wandfugen
Ausführung selbst möglich, nach Herstellervorschriften
Ausführung der Arbeiten nur von Fachfirma mit WHG-Zulassung
Beschichtungen der Betonwände und des Betonbodens
Ausführung selbst möglich, nach Herstellervorschriften
Ausführung der Arbeiten nur von Fachfirma mit WHG-Zulassung