Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen gewerblicher und industrieller Anlagen können besonders in räumlich engen Nachbarschaftssituationen, auch bei vermeintlich geringer Geräuschentwicklung, zu Immissionskonflikten führen. Ist dies im Vorfeld bereits erkennbar, ist eine prognostische schalltechnische Untersuchung erforderlich. Um schalltechnische Prognosen für jede Aufgabenstellung erarbeiten zu können, ist eine umfangreiche Kenntnis von Emissionsdaten unterschiedlicher Geräuschquellen erforderlich. Neben der Verwendung der einschlägigen Studien ist hier insbesondere der durch die Tätigkeit als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG gewonnene umfangreiche Datenbestand für eine Geräuschprognose äußerst hilfreich.
Bei bestehenden Immissionskonflikten werden in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber einer Anlage Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet. Neben den häufig kostenintensiven Standardlösungen wie Lärmschutzwänden oder Einhausungen sind oft auf den Einzelfall abgestimmte Lärmminderungsmaßnahmen direkt an den Geräuschquellen zielführend. Hier kommen unsere umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen zu Möglichkeiten der Lärmminderung aus dem Bereich der
Maschinenakustik
zum Tragen. Die frühzeitige Berücksichtigung dieser Aspekte hilft Lösungen zu finden, die schall- und schwingungstechnisch zufriedenstellend, wirtschaftlich sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert sind.
Geräuschimmissionsschutz
Anlagengeräusche
Schallschutz im Städtebau
Verkehrslärm
Lärm am Arbeitsplatz
Weitere Geräuschimmissionen
Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen im Rahmen von Bau- oder BImSch-Genehmigungsverfahren aufgeführt:
Erstellen von Geräuschprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (konkretisiert durch die TA Lärm) oder im Bauantragsverfahren für Anlagen aller Art.