Neben dem Führen und Pflegen konventioneller Abfallregister anhand von Transport- und Wiegedokumenten begleiten wir auch das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle. Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens treten wir in der Rolle des Bevollmächtigten Erzeugers auf. Auf Wunsch vertreten wir auch Baufirmen in der Rolle des Entsorgers, sofern die gewählten Entsorger am elektronischen Abfallnachweisverfahren nicht teilnehmen und der Vorhabensträger dies fordert.
Die gbm verfügt über Betreibernummern nach § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung der Genehmigungsbehörden an den jeweiligen Standorten.
Die gbm verfügt über eine behördliche Erlaubnis für Händler und Makler von gefährlichen Abfällen gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Großprojekt Stuttgart – Ulm, PFA 1.2, Aushub Voreinschnitt Fildertunnel; lagenweise Bereitstellung von gebanktem Felsaushub mit geogener Hintergundbelastung zur Beprobung und weiteren Verwertung bzw. Aufbereitung in der Örtlichkeit