Kostenoptimierung
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Bestandteile einer Energieabrechnung – Wo können Unternehmen sparen? Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil der Energiekosten aus. Für Unternehmen hat der Gesetzgeber Steuerentlastungen sowie Ausnahmeregelungen bei Abgaben, Umlagen und Netzentgelten geschaffen. Daher liegen bei diesen Abgaben verborgene Einsparpotenziale. Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiekosten. Grafik Strompreis Bestandteile 2022 I. Kostenoptimierung Konzessionsabgabe: Netzbetreiber nehmen öffentlichen/kommunalen Raum in Anspruch, um ihre Versorgungsnetze zu bauen und zu betreiben. Für dieses Recht müssen sie an die Kommunen die Konzessionsabgabe entrichten. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Einwohnerzahl der Kommune ab. Als Unternehmen können Sie durch die reduzierte Konzessionsabgabe sparen, wenn Sie mindestens 30.000 kWh pro Jahr im Hochtarif-Zeitraum verbrauchen und in 2 unterschiedlichen Monaten des Jahres eine Höchstleistung von mindestens 30 kW erreichen. Voraussetzung ist jedoch, dass der zuständige Netzbetreiber die reduzierte Konzessionsabgabe weitergibt. Sie kennen Ihre Höchstleistung nicht? Als Energiepartner stehen wir Ihnen auch in Sachen Smart Meter zur Seite. Informieren Sie sich jetzt zu unseren digitalen Stromzählern! Auch bei Erdgas profitieren alle Unternehmen, die nicht im Rahmen der Grund-/ Ersatzversorgung beliefert werden, von der reduzierten Konzessionsabgabe. Bei einer Belieferung durch e.optimum ist das von vorneherein sichergestellt. Hat Ihr Unternehmen einen jährlichen Erdgasverbrauch von über 5 Mio. kWh, entfällt die Konzessionsabgabe sogar vollständig. II. Kostenoptimierung Stromsteuer: Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, können ab einer Bagatellgrenze (Mindestersparnis) von 250 € eine Stromsteuerermäßigung beantragen und die Stromsteuer um 25 % reduzieren. Des Weiteren können energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes zusätzlich vom Spitzenausgleich der Stromsteuer profitieren. Voraussetzung für die Beantragung des Spitzenausgleichs ist: Die gezahlte Stromsteuer übersteigt den Betrag von 1.000 Euro (sogenannter „Sockelbetrag“). Die gezahlte Stromsteuer ist höher als die Senkung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung seiner Beschäftigten. Das Unternehmen muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reicht auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz aus. Unterstützung hierfür bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater. Alternativ vermitteln wir Sie gerne an einen Kooperationspartner unseres Unternehmens. Weitere Informationen finden Sie unter: www.zoll.de Analog zur Stromsteuer sieht auch das Energiesteuergesetz, welches sich auf Erdgas bezieht, eine vollständige Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren vor. III. Kostenoptimierung Netzentgelte: Für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Netze werden von Netzbetreibern Netznutzungsentgelte erhoben. Auch hier können Unternehmen sparen, wenn der Stromverbrauch von typischen Verbrauchsverläufen abweicht. Die Netzentgelte sind einer der größten Bestandteile der Stromrechnung. Es lohnt sich also zu prüfen, ob hier eine Ersparnis möglich ist.
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