Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie mit Renovierungsbedarf finden sich häufig im Spannungsfeld zwischen scheinbar unvereinbaren Anforderungen verschiedener Bauschutzverordnungen und den Belangen des Denkmalschutzes wieder. Der Konflikt zwischen einer Radikallösung, also der totalen Erneuerung und möglicher Bestandserhaltung wie es der Denkmalschutz vorsieht, ist in der Regel vorprogrammiert. Umfangreiches Wissen um alte, traditionelle Fensterbautechniken, um die Verglasung und um das Glas selbst sowie unsere jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Arbeit schützen Sie als Bauherr oder Architekt vor Überraschungen, Fehlentscheidungen und Fehlinvestitionen. Respekt und Leidenschaft, mit denen wir für die Erhaltung historischer Substanz und für die Wiederherstellung der Optik sorgen, helfen uns dabei.