Wir fertigen und entwickeln Blattfedern/Trapezfedern und Parabelfedern für Schienenfahrzeuge, Waggons und Lokomotiven nach Zeichnung oder Muster.
Die Federn werden nach den vom Kunden im Einzelfall geforderten Spezifikationen, Regelwerken und Normen gefertigt (z.B. DIN EN 14200 oder UIC-Merkblätter). Für Standardfedern im Güterwagenbereich kommen in der Regel geschmiedete Federbunde zum Einsatz. Für Sonderfedern wie z.B. für Reisezugwagen, Pionierbahnen, Lokomotiven oder Schmalspurbahnen ist es aktuell leider nicht mehr möglich noch Bunde in kleinen Stückzahlen schmieden zu lassen. In solchen Fällen setzen wir aus einem Stück gebrannte Federbunde ein. Aber auch hier wird vorher die Qualität durch den Aufweitversuch nach UIC 821 geprüft und sichergestellt.
Standard Blattfedern/Trapezfedern für Güterwagen werden auch heute noch aus geripptem Federstahl in der Abmessung 120×16 nach EN10092-2 (früher Rippenstahl nach DIN 1570) gefertigt. Aber auch die Abmessungen 90×13 oder 90×16 werden vereinzelt noch für ältere Federtypen eingesetzt. Es gibt aber viele Federn, besonders im Schmalspurbereich, die kleinere Abmessungen benötigen. Hier gibt es oft keine Möglichkeit mehr diese Abmessung als gerippten Federstahl zu beziehen. In solchen Fällen fertigen wir die Federn in Absprache mit den Kunden aus flachem Federstahl mit einer eingepressten Endrippe. Die Endrippe erfüllt ähnlich wie der gerippte Federstahl die Funktion der seitlichen Führung der Federblätter.
Auf Grund unseres großen Materiallagers für gerippten und auch flachen Federstahl können wir auf fast alle nötigen Abmessungen sofort zurückgreifen. Sollte die nötige Abmessung einmal nicht im Lagerbestand sein, können wir in der Regel durch Umarbeitung (Fräsen auf Breite/Schleifen auf Dicke) einer anderen Abmessung den gewünschten Querschnitt erzeugen.