Generell gilt bezüglich der Aufgaben gegenüber dem Eigentümer natürlich, dass die Hausverwaltung die vertraglich vereinbarten Pflichten einhalten muss. Wollen Sie Ihre Ansprüche prüfen, sollte der erste Blick also in diese Richtung schweifen.
Wir sprechen vor jedem Vertragsabschluss mit unseren Kunden darüber, welche Aufgaben übernommen werden sollen – und erstellen ein individuell angepasstes Leistungsspektrum.
Leistungen einer Hausverwaltung
Hol- und Bringschuld – Aufgabe des Hausverwalters oder des (Ver-)Mieters?
Im Vertrag sollte übrigens festgehalten werden, wer welche Informationen zu welchem Zeitpunkt zu liefern hat – und wer es zu verantworten hat, wenn dies ausbleibt und anstehende Aufgaben entsprechend nicht erledigt werden können.
Die Aufgaben einer Hausverwaltung
Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung – egal ob gegenüber dem Mieter oder Eigentümer – variieren im Detail abhängig von der Gestaltung des Vertrages. Allgemein gilt jedoch, dass
Sicherheit und Instandhaltung
sowie
Administratives
darunter zählen. Verwalter müssen somit nicht nur die Anliegen der WEG, sondern teilweise auch die der Mieter bearbeiten. Ob über jene direkt mit den Betroffenen oder über die Eigentümer gesprochen werden soll, ist ebenfalls individuell festzuhalten.