Gemäß TRVB 124 und ÖNORM F 1053 müssen tragbare Feuerlöschgeräte alle 24 Monate von einem staatlich zertifizierten Sachkundigen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Eine genaue Auflistung wo Feuerlöscher überprüft werden müssen. finden Sie in:
ANSchG § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer/innen bereits ab einem Arbeitnehmer/in sorgen.
AstV § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöschgeräte in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
Baubescheid: Vorgeschriebene Mittel zu ersten Löschhilfe für Ihr Unternehmen oder Ihre Wohnhausanlage.
Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen eine Gefahr dar.
Eine ordnungsgemäße Überprüfung wird mit einer Überprüfungsplakette mit Datum der Überprüfung und Datum der nächsten Überprüfung dokumentiert.
Wir bieten Ihnen unseren Service für Überprüfungen von tragbaren Feuerlöschgeräten im privaten als auch gewerblichen Bereich an.
Weiteres bieten wir als Service für Feuerwehren die Möglichkeit von Überprüfungsaktionen für die Bevölkerung zu diversen Anlässen oder Feierlichkeiten mit vergünstigten Überprüfungspreisen und Verkaufspreisen.