Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (offiziell Rauchwarnmelder oder umgangssprachlich auch Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben nach dem Alarm lebenswichtige 120 Sekunden, um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.
Rauchmelder sind in Bayern seit 01.01.2013 bei Neu- und Umbauten, und seit 01.01.2018 auch in Bestandsbauten Pflicht. Landesbauordnung Bayern (Art. 46 Abs. 4)
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.